Anbietungsgrenze auch Antragsgrenze (offering border)

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In der Kreditversicherung übliche Vertragsvereinbarung, wonach ab einer festgelegten Summe (etwa 50’000 Euro) der Versicherungsnehmer seinen Schuldner (also den Kunden, demgegenüber er eine Versicherung gegen ein Kreditereignis eingeht) dem Versicherer zwecks allfälliger Bonitätsprüfung (credit assessement) anzugeben hat. – Siehe Ausfallwahrscheinlichkeit, Aushaftung, Bonitätsrisiko, Borgkraft, Default, Einzug, Factoring, Franchise, Kredit, notleidender, Kreditlinie, Kreditqualität, Probability of Default, Reintermediation, Schulden, notleidende.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Anbietungsgrenze auch Antragsgrenze (offering border)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anbietungsgrenze-auch-antragsgrenze-offering-border/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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