Ausgaben (einer Bank), die vor Abschluss eines Vertrags entstehen, insbesondere im Zuge einer aufwendigen Prüfung der Bonität (creditworthiness check, credit assessment) des möglichen Kunden. In manchen Fällen muss sich der Kreditnehmer verpflichten, einen hierfür notwendigen Betrag im voraus zu entrichten, der ihm dann bei Bestätigung des Vertrags wieder gutgeschrieben wird. Damit möchte man eine Fülle von arbeitsintensiven Darlehnsanträgen bonitätsschwacher Adressen abwehren (die oft genug Kreditanträge bei mehreren Instituten gleichzeitig stellen). – Siehe European Master Agreement.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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