Überschussbeteiligung (surplus sharing)
Bei Lebensversicherungen das vertraglich zugesicherte Recht, an allfälligen Gewinnen aus dem Sicherungsvermögen in entsprechender Weise beteiligt zu werden. Im einzelnen führte dies bis anhin zu vielen Streitigkeiten. In Deutschland ist daher zu Jahresbeginn 2008 die Rechtslage bezüglich der Ansprüche des Versicherungsnehmers neu geregelt worden. – Siehe Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien, Deckungsgrad, Rückkaufswert, Zinsgarantiereserve. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 197 (Rechtslage; mangelnde Informationen seitens der AssekuranzUnternehmen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 77 (vertragsrechtliche Verankerung der Überschussbeteiligung; Vorschriften für die Ermittlung der Bewertungsreserven; Informationspflicht des Versicherers nach § 155 VVG), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 108 (Aktuare müssen auch prüfen, ob die Überschussbeteiligung die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Lebensversicherungsverträgen nicht gefährdet) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”, Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 45 ff. (aufgrund der Niedrigzinspolitik sinken die Überschussbeteiligungen; Assekuranz zur Neuausrichtung gezwungen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 86 f. (Erklärung der kniffeligen Probleme um die Bewertungsreserve). Im jeweiligen Jahresbericht “Statistik Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds” der BaFin auch eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Posten der Bewertungsreserve nach Buchwert und Prozentanteilen in den einzelnen Anlagekategorien nebst Erläuterungen.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
