Beschulungsgeld (appropriation of tuition money)

Auch in: EN

Früher Überweisung des (deutschen Zentral-)Staates an die Unterhaltsträger weiterbildender öffentlicher Schulen mit dem Ziel, dass auch finanzschwache Gemeinden (financially weak communities) entsprechende Lehrkräfte bezahlen können. Die zugewiesenen (appropriated; appropriierten) Beträge wurden in der Regel über die bei der jeweiligen Provinzverwaltung angesiedelten Landesschul-Kasse an die einzelnen Schulträger verteilt. – Siehe Appropriationsklausel, Schreibschulgeld, Schulgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Gewichtete Kapitalkosten (WACC)

\[WACC=\frac{E}{D+E}r_E+\frac{D}{D+E}r_D(1-s)\]

Eigen- und Fremdkapitalkosten zu einem Unternehmenszinssatz zusammenführen.

Variablen: E Eigenkapital; D Fremdkapital; rE Eigenkapitalkosten; rD Fremdkapitalkosten; s Steuersatz.

Anwendung: Als Diskontierungszinssatz für Unternehmens- und Investitionsbewertungen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beschulungsgeld (appropriation of tuition money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beschulungsgeld-appropriation-of-tuition-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com