Äquivalenztheorie (equivalence theory)
Öffentliche Abgaben sind grundsätzlich derart auf die Zahlungspflichtigen zu verteilen, dass sie den Vorteilen entsprechen, welche der einzelne Zahlungspflichtige (Bürger, Unternehmen) vom Staat hat. – In der Realität freilich muss der Staat für einzelne mehr ausgeben, als diese ihm erstatten können (etwa: Sozialhilfe, Rechtspflege, Schulen). Zudem erweist es sich als sehr schwierig, die Vorteile des einzelnen, die ihm aus der Staatstätigkeit jetzt oder später zukommen, in Geld zu beziffern. – Siehe Assekuranztheorie.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
