Äquivalenztheorie (equivalence theory)

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Öffentliche Abgaben sind grundsätzlich derart auf die Zahlungspflichtigen zu verteilen, dass sie den Vorteilen entsprechen, welche der einzelne Zahlungspflichtige (Bürger, Unternehmen) vom Staat hat. – In der Realität freilich muss der Staat für einzelne mehr ausgeben, als diese ihm erstatten können (etwa: Sozialhilfe, Rechtspflege, Schulen). Zudem erweist es sich als sehr schwierig, die Vorteile des einzelnen, die ihm aus der Staatstätigkeit jetzt oder später zukommen, in Geld zu beziffern. – Siehe Assekuranztheorie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Äquivalenztheorie (equivalence theory)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aquivalenztheorie-equivalence-theory/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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