In Deutschland nach dem Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) zur Auffüllung der herrschaftlichen Kassen eingeführte und in Bargeld zu entrichtende Sonderabgabe, die sich in einigen Territorialstaaten bis ins 19. Jht. hielt. Gegenstand der Steuer waren vornehmlich Handänderungen (changes of ownership) bei Grundbesitz und Betriebsvermögen. – Siehe Befreiungsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Hammelgeld, Heergeld, Hochzeitstischgeld, Hundegeld, Kavalleriegeld, Katzengeld, Kindergeld, Marktgeld, Mühlengeld, Octroi, Schirmgeld, Schmiergeld, Torgeld, Wassergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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