Staat (state; general government)
Politisch gesehen eine Entität, bestehend aus – einem abgegrenzten Gebiet (Staatsgebiet; national territory), – einer darin lebenden Bevölkerung (Staatsvolk; citizenship) und – ein Geflecht von zu verbindlichen Entscheidungen fähigen Instanzen. – In wirtschaftlicher Betrachtung die öffentlichen Gemeinwesen (public entities: Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Arbeitsverwaltung), die eine eigene, aus Zwangsbeiträgen (compulsory levies: Steuern, Abgaben) gespeiste Haushaltsführung betreiben. – Bei der EZB fasst man unter Staat – wie auch im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung – den Zentralstaat (central state; Bund), die regionalen (territorial entities; Länder) und lokalen (regional administrative bodies; Kreise, Kreisverbände, Städte) Gebietskörperschaften sowie alle Einheiten, die sich vornehmlich mittels Zwangsabgaben finanzieren. – Siehe Finanzwissenschaft, Gebietskörperschaften, Parafiskus, Stellen, öffentliche. – Vgl. Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 64 (Übersicht 2009-2011), Geschäftsbericht 2011 der Deutschen Bundesbank, S. 59 (der Staat in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) sowie den jeweiligen Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank. Über die Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Ländern der Eurozone finden sich nähere Angaben im Anhang “Statistik des EuroWährungsgebiets”, Rubrik “Öffentliche Finanzen” Unterrubrik “Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
