Bahrtuchgeld (pall fee)

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Früher die Gebühr für die Leihe des – meist schwarz oder tiefviolett gefärbten und häufig kunstvoll bestickten – Bahrtuchs (pall: covering sheet over a coffin), das bei der Aufbahrung (laying out) in der Kirche sowie beim Gang zu Grab über den Sarg gelegt wurde.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bahrtuchgeld (pall fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bahrtuchgeld-pall-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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