Vom Arbeitgeber geleistete Zahlung an die Angehörigen beim Tod des Beschäftigten. In Deutschland galt früher bei Beamten in der Regel die Weiterzahlung des (Grund)Gehalts während dreier Monate. – Aufgrund eines besonderen Vertrags mit einer Versicherung im Falle des Todes ausbezahlte Summe, um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bestattung zu decken. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zahlen seit Jahresbeginn 2004 kein Sterbegeld mehr. – In früherer Zeit auch eine Abgabe, die beim Tod eines vermögenden Bürgers von den Erben zu zahlen war, auch Fallgeld, Mortuar und Sterbepfundgeld genannt: praktisch eine Erbschaftsteuer. – Siehe Abzugsgeld, Fallgeld, Kurmutgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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