Unternehmen, welches den Mitgliedern gegen Beiträge eine Leistung beim Sterbefall (decease) der versicherten Person gewährt. In älterer Zeit war eine solch Einrichtung auch unter der Bezeichnung Grabkasse, Leichenkasse, Totenkasse, Sterbeladen und Begräbniskasse bekannt und zumeist genossenschaftlich organisiert. – In Deutschland unterliegen entsprechende Versicherungen der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; in deren Jahresberichten finden sich jeweils statistische und aufsichtsrechtliche Informationen. – Siehe Lebensversicherung, Sterbegeld, Trägergeld. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 158 (Solvabilität der Sterbekassen), Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 41 ff. (ausführliche Informationen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S: 87 (Freistellungsmöglichkeit von der Aufsicht), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 83, S. 89 (Statistisches) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds”. Im jeweiligen Jahresbericht “Statistik Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds” der BaFin auch Übersicht über Beiträge, Vermögensanlagen und die Ertragslage der Unternehmen in Deutschland sowie weitere Kennzahlen mit Erläuterungen.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/