Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)

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In Deutschland oblag der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterlagen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Mit Einrichtung der europäischen Bankenaufsicht wurden die Zuständigkeiten neu festgelegt. – Siehe Aufsichts-Dreieck, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Geschäftsbericht 2010 der Deutschen Bundesbank, S. 116 ff. (laufende Aufsicht in Deutschland; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsicht, zentralbankliche (central bank supervision)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsicht-zentralbankliche-central-bank-supervision/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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