Aufsichts-Dreieck (supervisory triangle)

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In Bezug auf Deutschland gesagt von der Tatsache, dass Banken – von Wirtschaftsprüfern, – von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und – von der Deutschen Bundesbank überwacht werden. Eine genauere Abgrenzung der Befugnisse und durchsichtigere Ausführungsbestimmungen im einzelnen sind Forderungen, die von den Verbänden der Kreditwirtschaft immer wieder vorgebracht werden. Ab 2014 wurden aufsichtliche Zuständigkeiten mit Errichtung der europäischen Bankenaufsicht neu festgelegt. – Siehe Abschlussprüfungs-Richtlinie, Aufsicht, Aufsichtsbehörden, Aufsichtsgespräche, Basel-III, Fragmentierung, aufsichtliche, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann Prüfungsgegenstände festlegen, die bei der Wirtschaftsprüfung besonders zu beachten sind).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsichts-Dreieck (supervisory triangle)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsichts-dreieck-supervisory-triangle/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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