Arbitrage (arbitrage)

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Allgemein die Ausnutzung unterschiedlicher Kurse bei gleichzeitigem Kauf (Verkauf) von Finanzinstrumenten oder Waren – an der gleichen Börse (IntraMarktgeschäfte) oder an verschiedenen Märkten bzw. Börsen und Währungsgebieten (Inter-Marktgeschäfte), – in verschiedenen Kontraktmonaten, – zwischen Kassa- und Terminmarkt oder – von unterschiedlichen, aber zueinander bezogenen Waren (in general: the strategy that involves the simultaneous purchase and sale of identical or equivalent commodity futures contracts or other instruments across two or more markets in order to benefit from a divergence in their price relationship). Arbitrageure erreichen so die Angleichung der Bedingungen von Kontrakten (by actions of arbitrageurs, contract differences are eliminated). – Arbitrage-Geschäfte im engeren Sinne sind risikolos, da Kauf (auf dem billigeren Markt) und Verkauf (auf dem teureren Markt) gleichzeitig getätigt werden. – Anders verhält es sich bei Arbitragegeschäften im weiteren Sinne. Hier versucht man, Abweichungen von der in der Vergangenheit beobachteten Preisentwicklung ähnlicher oder in enger Wechselbeziehung stehender Waren bzw. Finanzinstrumenten auszunutzen. – Siehe Aufsaugphase, Carry Trades, Daytrading, Hochfrequenzhandel, IndexArbitrage, Intermarkt-Spread, Positionen, synthetische, Kursdifferenzhandel, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Value Fund.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Arbitrage (arbitrage)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/arbitrage-arbitrage/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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