Juristischer Begriff in Zusammenhang mit einer Kursmanipulationen. Dabei wird beurteilt, wie ein durchschnittlich börsenkundiger Anleger handeln würde, falls ihm kursmanipulative Umstände (manipulative circumstances with respect to the price) bekannt wären. – Siehe Akteur, Anleger, Anlegerverhalten, Daimonion, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Kursmanipulation, Marktmanipulation, Rückkoppelungsschleife, Umstände, bewertungswichtige. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 189 sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik “Insiderhandel” (dort auch bezügliche Übersichten), Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2011, S. 45 ff. (ausführliche, lehrbuchmässige Darstellung; Übersichten Literaturhinweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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