Vertraulichkeitsvereinbarung und Geheimhaltungsabkommen (confidentiality agreement, non-disclosure agreement, NDA)
Auf dem Finanzmarkt eine vertragliche Abmachung zweier oder mehrerer Markteilnehmer – in der Regel Banken -, bestimmte Informationen nicht zu verbreiten (contractual document whereby two or more parties undertake to maintain the confidentiality of certain information). Entsprechende Verträge werden in der Regel auf der höchste Rangstufe (C-suite, executive board level; Vorstandsebene) abgeschlossen und betreffen meistens gemeinsam geplante Engagements, vor allem auch aus dem Bereich Fusionen und Übernahmen. – Siehe Geschäfte, abgesprochene, Handeln, verdeckt gemeinsames, Marktmanipulation.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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