Vertraulichkeitsvereinbarung und Geheimhaltungsabkommen (confidentiality agreement, non-disclosure agreement, NDA)

Auch in: FR

Auf dem Finanzmarkt eine vertragliche Abmachung zweier oder mehrerer Markteilnehmer – in der Regel Banken -, bestimmte Informationen nicht zu verbreiten (contractual document whereby two or more parties undertake to maintain the confidentiality of certain information). Entsprechende Verträge werden in der Regel auf der höchste Rangstufe (C-suite, executive board level; Vorstandsebene) abgeschlossen und betreffen meistens gemeinsam geplante Engagements, vor allem auch aus dem Bereich Fusionen und Übernahmen. – Siehe Geschäfte, abgesprochene, Handeln, verdeckt gemeinsames, Marktmanipulation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Vertraulichkeitsvereinbarung und Geheimhaltungsabkommen (confidentiality agreement, non-disclosure agreement, NDA)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/vertraulichkeitsvereinbarung-und-geheimhaltungsabkommen-confidentiality-agreement-non-disclosure-agreement-nda/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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