Amber Light (so auch oft in Deutschen gesagt; manchmal auch

Rote Flagge; seltener Warnsignal): In Bezug auf Finanzprodukte das Erreichen eines Kurses, das sofortiges Handeln des Inhabers des Vermögensgegenstandes erfordert. – Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aushungern, Follow-up-Prüfung, Frontrunning, Gewinnwarnung, Publizität, situationsbezogene, Scalping, Veröffentlichung, unverzügliche, Umstände, bewertungswichtige, Waste Watcher, Watchlist.

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Merk, G. (Hrsg.): „Amber Light (so auch oft in Deutschen gesagt; manchmal auch“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/amber-light-so-auch-oft-in-deutschen-gesagt-manchmal-auch/ (Stand: 15.10.2022).

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