Almosen (alms)

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Aus freien Stücken gewährte, persönliche Gabe (im Regelfall in Geld) an Bedürftige. – Wort und Sache sind heute in Misskredit geraten, hauptsächlich weil – man in dem freiwillig gereichten Almosen einen Gegensatz zur rechtlich geordneten Sozialhilfe (welfare aid) zu sehen glaubt und – durch das Almosen Bettelei (mendicancy, begging) und Müssiggang (otiosity, idleness) bei Armen (the poor) sowie ein dünkelhaftes Gefühl bei den Gebern (donors, almsgivers) erzeugt bzw. gefördert werde. Beide Einwände werden in der bezüglichen Fachliteratur überzeugend entkräftet. – Siehe Armengeld, Zekiat.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Almosen (alms)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/almosen-alms/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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