Abwertung, fiskalische (fiscal devaluation)

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Versuch, mit Hilfe des Steuersystems die Wirkung einer Verschlechterung des Wechselkurses in solchen Staaten nachzubilden, die aufgrund der gemeinsamen Währung in einem Währungsgebiet unter anhaltenden Leistungsbilanzdefiziten leiden. Im wesentlichen kann dies durch – Anhebung der Einfuhrsteuern und – Senkung der Abgaben auf Exportgüter erreicht werden. Indessen können solche Massnahmen eine gesamthafte Anpassung des Landes an den Stand internationaler Wettbewerbsfähigkeit nicht ersetzen. – Siehe Balassa-Index, Fiskalpakt, Handelsbilanz, Importgehalt, Offenheitsgrad, Strukturwandel, Terms of Trade, Wachstumsbeitrag, Wettbewerbs-Status, internationaler, Zahlungsbilanz. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Dezember 2011, S. 110 ff. (Vorstellung einzelner steuerlicher Massnahmen; Abwägung des Erfolges).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abwertung, fiskalische (fiscal devaluation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abwertung-fiskalische-fiscal-devaluation/ (Stand: 15.10.2022).

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