Beleihungsobergrenze (loan-to-value cap, LTV)

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Die Höhe eines Darlehns bezogen auf den Beleihungswert des Beleihungsobjektes. – Siehe Beleihungsverhältnis, Beleihungswert, Beleihungswertermittlungsverordnung, Deckungsprüfung, Verschuldungsobergrenze. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2013, S. 53 (Definition; Beurteilung; Literaturhinweise).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beleihungsobergrenze (loan-to-value cap, LTV)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beleihungsobergrenze-loan-to-value-cap-ltv/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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