Bankgebühren (bank charges; fees)

Die Entgelte für ihre Dienstleistung setzt eine Bank grundsätzlich selbst fest. Sie müssen jedoch in den meisten Ländern durch Aushang oder auf anderem Wege dem Kunden bekannt gemacht werden. Gegen offenkundig missbräuchliche Berechnungen im Einzelfall können die Aufsichtsbehörden einschreiten. – Siehe Abschlussgebühr, All-in-Fee, Aufhebungsentgelt, Courtage, Deduktion, Erbschaftsgebühr, Facility Fee, Front Loading Fee, Gebühr, Gebührenordnung, Grundpreis, Courtage, Billing, Deduktion, Entgelt, Festgebühr, Fristentransformation, Köderangebot, Margendeckung, Mindesteinschuss-Sätze, Pauschaltarif, Preiskurant, Provision, Rampe, Vergütung, Vorfälligkeits-Entschädigung, Überziehungsentgelt. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75, Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Gebühren nur bei Teilausführung eines Auftrags).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankgebühren (bank charges; fees)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankgebuhren-bank-charges-fees/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com