Vorfälligkeits-Entschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung (prepayment penalty, acceleration fee)

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Von Banken berechnete Gebühr, wenn ein Kreditvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird (a fee assessed by a bank on a debtor who repays all or part of the principal of a loan before it is due). – Die vorzeitige Kündigung kann der Bank einen Refinanzierungsverlust und ein Zinsmargenschaden bringen. Das Institut muss sich über die Laufzeit des Darlehns am Markt refinanzieren. Hat der Kunde sein Darlehn etwa über zehn Jahre fest zu fünf Prozent abgeschlossen, und hat sich die Bank zu vier Prozent refinanziert, so erleidet die Bank einen Verlust, wenn sie das Geld aus der vorzeitigen Kündigung jetzt lediglich zu einem niedrigeren Zinssatz anlegen kann, im Beispiel vielleicht bloss zu drei Prozent. – Siehe Aufhebungsentgelt, Bankgebühren, Deduktion, Entgelt, Festlaufzeit, Kostenvorausbelastung, Pränumerationsvorbehalt, Sperrkonto, Strafzins, Überziehungsentgelt, Umschuldungs-Blase, Vorauszahlungsrisiko, Zwischenzins. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 63 (zur Rechtslage und zu Beschwerden), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75 (detaillierte Berechnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (Abgrenzung zum Aufhebungsentgelt) und den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Vorfälligkeits-Entschädigung und Vorfälligkeitsentschädigung (prepayment penalty, acceleration fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/vorfalligkeits-entschadigung-und-vorfalligkeitsentschadigung-prepayment-penalty-acceleration-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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