Vorbenachrichtigung (prenotification)
Die Mitteilung eines Gläubigers an den Schuldner, wann ein genau bezeichneter Betrag zur Zahlung ansteht (the advance announcement provided by the creditor to the debtor as regards the amount of the next payment and the date of collection). Üblich sind solche Benachrichtigungen vor allem im Zuge der Steuerbescheide (tax assessment notes) der Finanzbehörden sowie bei den Versorgern von Strom und Gas, die fällig werdende Beträge im Lastschriftverfahren einziehen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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