Antiverwässerungsklausel (antidilution clause)

Auch in: FR

Ein vertraglicher Vorbehalt, welcher die Verwässerung von Kapital ausschliesst bzw. von der Einwilligung bisheriger Geldgeber abhängig macht. Solche Bestimmungen sind oft in Verträgen enthalten, bei denen ein Einzelanleger oder eine Venture-Capital-Gesellschaft Wagniskapital in ein Start-up einbringt (antidilution provisions are frequently resorted to when a venture capital firm invests in a start-up). – Siehe Risikokapital, Todesspirale, Verwässerungsschutz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Antiverwässerungsklausel (antidilution clause)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/antiverwasserungsklausel-antidilution-clause/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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