Anti-Greshamsches Gesetz (counter Gresham law)

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Werden im Geschäftsverkehr (etwa in Grenzregionen) zwei Währungen angenommen, so wird das als besser (= wertstabiler) eingeschätzte Geld erfahrungsgemäss gehortet und zum Bezahlen möglichst das als minder gut beurteilte Geld verwendet. – Siehe Bimetallismus, Greshamsches Gesetz, Nebenwährung, Währung, hinkende.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Anti-Greshamsches Gesetz (counter Gresham law)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/anti-greshamsches-gesetz-counter-gresham-law/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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