Verwässerungsschutz (anti-dilution)
Alle Massnahmen mit dem Zweck, die jetzigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft bzw. auch Eigentümer anderer Papiere von einer Verwässerung zu schützen. – Im besonderen bei der Finanzierung einer Geschäftsneugründung (business start-up; Start-up) vertragliche Bedingung des Investors, dass nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung weiteres Kapital aufgebracht werden darf. – Siehe Antiverwässerungsklausel, Risikokapital, Todesspirale, Verwässerung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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