Verwässerungsschutz (anti-dilution)

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Alle Massnahmen mit dem Zweck, die jetzigen Aktionäre einer Aktiengesellschaft bzw. auch Eigentümer anderer Papiere von einer Verwässerung zu schützen. – Im besonderen bei der Finanzierung einer Geschäftsneugründung (business start-up; Start-up) vertragliche Bedingung des Investors, dass nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung weiteres Kapital aufgebracht werden darf. – Siehe Antiverwässerungsklausel, Risikokapital, Todesspirale, Verwässerung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verwässerungsschutz (anti-dilution)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verwasserungsschutz-anti-dilution/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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