Verwässerungsrisiko (dilution risk)
Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert; die Forderung mithin weniger werthaltig (carrying less value) ist als ihr bilanzieller Wert.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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