Allgemein eine regelmässige Zahlung ohne Rechtsanspruch; Ehrensold, Ehrengehalt. – Bei Börsen früher eine Unterstützung für die mittellosen Hinterbliebenen (widow, underage children; Witwe, unmündige Kinder) von Spekulanten, die zur bestimmten Zeit keine Deckung ihrer Verbindlichkeiten beschaffen konnten, und die nach den Gepflogenheit an der Börse Selbstmord (suicide) begingen. – Siehe Barfusspilger.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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