Finanzierungskosten (carrying charges)

Auch in: EN FR

Allgemein die Aufwendungen einer Wirtschaftseinheit zur Beschaffung von Fremdkapital; gemessen in erster Linie im Zinssatz. – An Warenbörsen die Aufwendungen, die bei der Haltung eines Produktes anfallen, vor allem Lagerkosten und Versicherungsgebühren. Die Höhe der Finanzierungskosten spiegelt sich daher auch im Kursunterschied zwischen verschiedenen Futures-Vertragsmonaten wider. – Siehe Finanzialisierung, Gewinnbesteuerung, Liegegeld, Warenbescheinigung. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2008, S. 69 f. (Finanzierungskosten und Investitionstätigkeit; Übersichten).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzierungskosten (carrying charges)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzierungskosten-carrying-charges/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite