Warenbörse (commodity exchange)

Auch in: FR

In Deutschland eine Börse, an der Waren, Edelmetalle oder auf Waren bzw. Edelmetalle bezogene Derivate gehandelt werden; häufig auch Produktenbörse (produce [so!] exchange) genannt. – § 1, Abs. 3 BörsG definiert (logisch [Dialelle!] und sprachlich schlecht): “Warenbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Waren und Termingeschäfte in Bezug auf Waren gehandelt werden. An Warenbörsen können auch Termingeschäfte in Bezug auf Waren sowie Zertifikate und Termingeschäfte, die sich auf Emissionsberechtigungen beziehen, gehandelt werden.” – Siehe Börse, Call-Rule, Commodity Fund, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, DerivategeschäfteMeldepflicht, Finanzialisierung, Handelspflanzen, Rohstoff-Terminvertrag, Sentiment, Vertretbarkeit, Wertpapierbörse.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Warenbörse (commodity exchange)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/warenborse-commodity-exchange/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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