Warenbescheinigung (stock certificate)

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An Warenbörsen müssen die zur Lieferungserfüllung aus einem Futures-Geschäft notwendigen Produkte auch verfügbar sein. Der Börsengeschäftsführung beauftragt daher Fachleute mit der Begutachtung, die daraufhin ein entsprechendes Zeugnis (Zertifikat; certificate) ausstellen. Die Waren werden in Lagerhäusern (warehouses) aufbewahrt, die von der Börse anerkannt sind und kontrolliert werden. – Siehe Lokomarkt, Vertretbarkeit, Ware, schwimmende, Warrant.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Warenbescheinigung (stock certificate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/warenbescheinigung-stock-certificate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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