Warengeld (commodity money)

Auch in: FR

Als Zahlungsmittel gilt im gesellschaftlichen Tauschverkehr ein Handelsgut (commodity, article of commerce wie Steine, Muscheln [Pantes = Muschelmünzen, Münzmuscheln]; Vieh, Pelze, Felle oder metallene Geräte). Diese Form der Bezahlung ist kennzeichnend für – wenig entwickelte Gesellschaften (less developed societies, characterised in the main by a weak economic framework) und – moderne Volkswirtschaften mit hoher Inflation. – Gemünztes, durch Prägestempel staatlich beglaubigtes Edelmetall zählt nicht zum Warengeld. – Siehe Bargeld, Bettkantenwährung, Frauengeld, Geldabschaffung, Geldbasis, Geldmenge, Goldwährung, Kauris, Kompensation, Kurantmünze, Papiergeld, reines, Währung, Urukagina-Regel, Zigarettenwährung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Warengeld (commodity money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/warengeld-commodity-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite