Feuerwehrfonds (guarantee fund; surplus fund; protection scheme)

Auch in: EN

Sicher angelegte Geldbeträge zur allfälligen Bedienung von (Klein)Anlegern bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank. – In den USA muss auch an Warenbörsen ein bestimmter Promillesatz vom Wert eines Kontraktes bzw. ein Prozentsatz von den Einnahmen eines Börsenmaklers in einen von den Aufsichtsbehörden überwachten Garantiefonds einbezahlt werden. – Siehe Einlagensicherung, Einlagesicherung, europäische, Garantiefonds, Haftungsverbund, Pool, Sicherungspflicht, Überlauf-System. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Schwierigkeiten der Ermittlung eines Entschädigungsbetrags durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen [EdW] im Betrugsfall Phoenix).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Feuerwehrfonds (guarantee fund; surplus fund; protection scheme)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/feuerwehrfonds-guarantee-fund-surplus-fund-protection-scheme/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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