Drittstaaten (third countries)
In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts sämtliche Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind; siehe § 1, Abs. 5a sowie § 53c KWG.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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