CRD-Drittstaatenzweigstelle

Eine CRD-Drittstaatenzweigstelle ist eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Zweigstelle eines Unternehmens mit Sitz außerhalb der EU, über die bestimmte Kernbankdienstleistungen erbracht werden. Erfasst ist insbesondere eine Zweigstelle, deren Kopfunternehmen bei Sitz in der EU als CRR-Kreditinstitut gelten würde und die mindestens Darlehens- oder Garantiegeschäft betreibt; auch Zweigstellen mit Einlagengeschäft fallen darunter. Für sie gelten ein harmonisiertes Aufsichtsregime sowie je nach Klasse unterschiedliche Kapital-, Liquiditäts- und Meldeanforderungen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 111. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „CRD-Drittstaatenzweigstelle“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/crd-drittstaatenzweigstelle/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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