Eine CRD-Drittstaatenzweigstelle ist eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Zweigstelle eines Unternehmens mit Sitz außerhalb der EU, über die bestimmte Kernbankdienstleistungen erbracht werden. Erfasst ist insbesondere eine Zweigstelle, deren Kopfunternehmen bei Sitz in der EU als CRR-Kreditinstitut gelten würde und die mindestens Darlehens- oder Garantiegeschäft betreibt; auch Zweigstellen mit Einlagengeschäft fallen darunter. Für sie gelten ein harmonisiertes Aufsichtsregime sowie je nach Klasse unterschiedliche Kapital-, Liquiditäts- und Meldeanforderungen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 111. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.