Bewilligungsrecht in älteren Dokumenten auch Appropriationsrecht (appropriation power)

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Die in der Verfassung den gewählten Volksvertretern – früher: den Landständen; estates of the country – zugewiesene Befugnis, einer von der Regierung beantragten Zuweisung von Mitteln (expenditures requested by the government) für die einzelnen Zwecke stattzugeben. – Siehe Budget, Kreditvotum.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Bewilligungsrecht in älteren Dokumenten auch Appropriationsrecht (appropriation power)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bewilligungsrecht-in-alteren-dokumenten-auch-appropriationsrecht-appropriation-power/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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