Postulat und Postulation (requisition)

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In älteren Dokumenten auch die Antrag der Regierung an die für die Bewilligung von Mitteln zuständige Kammer (Landstände; estates of the country) um Zuweisung von Geld für bestimmte Staatsaufgaben, häufig auch verbunden mit dem Antrag auf Einführung einer diese zusätzlichen Ausgaben deckenden neuen Abgabe. – Siehe Bewilligungsrecht, Budget, Kreditvotum.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Postulat und Postulation (requisition)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/postulat-und-postulation-requisition/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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