Wachstumsförderung (growth promotion)

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Vor allem in Zusammenhang mit dem Fiskalpakt der EU stets wiederholte Zielbestimmung. Der Begriff ist jedoch äusserst schillernd. Grob gesprochen verstehen die Volkswirte darunter Strukturreformen, Entbürokratisierung, Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, gezielte Investitionen zur Verbesserung und Erweiterung des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks und Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Viele Politiker meinen indessen damit neue, schuldenfinanzierte Ausgabenprogramme (debt-financed expenditure programmes) auch – oder sogar vorwiegend – für konsumtive Zwecke, vorzeitiges Renten-Eintrittsalter (earlier retirement age) und höhere Steuerbelastung (higher tax burden), besonders für sog. “Reiche”. – Indessen gilt es immer daran zu erinnern, dass das Wachstum letztlich lediglich aus den Unternehmen kommt. Nur wenn diese günstige Bedingungen vorfinden, so werden sie entsprechend handeln. – Siehe Wachstumsbedeutung, Goldglöckchen-Wirtschaft, New Economy, Okunsches Gesetz, Stabilitätspolitik, Strukturunsicherheit, Strukturwandel, Ungleichgewichte, EWU-interne, Unternehmenswachstum, Wachstum-Schulden-Tatsache, geschichtliche, Wachstumskräfte-Mobilisierung, Wagnersches Gesetz, Wirtschaftswachstum.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wachstumsförderung (growth promotion)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wachstumsforderung-growth-promotion/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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