Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die in den USA bis zur Subprime-Krise 2007 übliche Formen der Gewährung von Darlehn an kaum zahlungsfähige Kunden im Zuge der sog. “Fair housing policy”. Dazu gehörten vor allem – Zwei-Achtundzwanzig-Kredit (2/28 mortgage credit): bei dieser Form zahlen die Darlehnsnehmer anfänglich für einen bestimmte Zeitabschnitt nur geringe Beträge. Jedoch decken die Abzahlungen (Lockraten; teaser rates) weder die tatsächlich anfallenden Zinsen noch die Tilgungskosten. Das Ergebnis ist eine negative Schuldenabtragung (negative amortisation): der ausstehende Darlehensbetrag vergrössert sich zunächst noch, – Hypotheken mit flexibler Verzinsung (adjustable rate mortgages, ARMs): hier zahlt der Darlehnsnehmer zu Beginn einen sehr niedrigen Zins; nach einer vertraglich festgelegten Zeit wird ein variabler Zinssatz berechnet, – Huckepack-Darlehn (piggyback loans). Überschreitet der Anteil der Fremdfinanzierung achtzig Prozent des Immobilienwertes, so ist in den USA der Abschluss einer Ausfallversicherung (private mortgage insurance, PMI) erforderlich. Die Zahlungen dafür waren bis zum Jahr 2007 steuerlich nicht abzugsfähig. Deswegen ging man dazu über, bei hohen Fremdfinanzierungsanteilen neben einem ersten Hypothekenkredit von in der Regel achtzig Prozent gleichzeitig einen zweiten, nachrangigen Kredit (piggyback loan) aufzunehmen, mit dem man einer Versicherung ausweichen konnte. Beim Vergleich der beiden Finanzierungsformen führte die steuerliche Abzugsfähigkeit des zweiten Darlehns in der Regel zu Kostenvorteilen gegenüber der Versicherungslösung, gleichzeitig aber zu einer gänzlichen Fremdfinanzierung, – Selbstbeglaubigungs-Darlehn (self-certification loans, stated income loans): hierbei verzichtete die darlehngewährende Bank auf eine Prüfung der Kreditwürdigkeit. Das geschah jedoch weniger aus Risikoignoranz, als vielmehr im Vertrauen darauf, die Kredite verbriefen und damit das hohe Risiko anderen Marktteilnehmern weltweit übertragen zu können. – Weil die Darlehnsnehmer anfänglich lediglich einen Teil der späteren monatlichen Belastungen leisten mussten, so war ihnen ihre mangelnde Schuldendienstfähigkeit oft nicht sofort bewusst. Auch rechneten sie – und auch viele Banken – damit, dass die Immobilienpreise stetig steigen, und sich damit allfällige Schwierigkeiten gleichsam von selbst lösen. – Siehe Ballon-Kredit, Home Mortgage Disclosure Act, Immobilienpreise, Kreditvergabe-Grundregel, Ninja-Loans, ZweiAchtundzwanzig-Kredit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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