Subrogation und Rechtseintritt (subrogation)

Auch in: FR

Die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen (the replacement of one person for another in reference to a debt, claim or right). – Siehe Darlehnforderungs-Verkauf, Konservierung, Kredit, nichtverkäuflicher, Kredit-Abtretung, Kreditverkauf, Verbriefung, Weiterverpfändung, Zession, Zweckgesellschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Subrogation und Rechtseintritt (subrogation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/subrogation-und-rechtseintritt-subrogation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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