Besondere Form des Darlehns, bei dem als Sicherheit eine Lebensversicherungspolice hinterlegt wird. Der darin ausgewiesene Rückkaufswert bestimmt dann auch die maximale Kredithöhe. In der Regel verzichten die Darlehnsgeber daher auf die sonst für die Kreditvergabe notwendige Bonitätsauskunft. Als Darlehnsgeber sind sowohl die Versicherungsgesellschaften selbst als auch Banken sowie Unternehmen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätig. Gesetzliche Grundlage für das Policendarlehen ist der §169 VVG. – Siehe Policenbörse, Lebensversicherungen, Zweitmarkt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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