Policenkredit und Policendarlehen (policy loan)

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Besondere Form des Darlehns, bei dem als Sicherheit eine Lebensversicherungspolice hinterlegt wird. Der darin ausgewiesene Rückkaufswert bestimmt dann auch die maximale Kredithöhe. In der Regel verzichten die Darlehnsgeber daher auf die sonst für die Kreditvergabe notwendige Bonitätsauskunft. Als Darlehnsgeber sind sowohl die Versicherungsgesellschaften selbst als auch Banken sowie Unternehmen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen tätig. Gesetzliche Grundlage für das Policendarlehen ist der §169 VVG. – Siehe Policenbörse, Lebensversicherungen, Zweitmarkt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Policenkredit und Policendarlehen (policy loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/policenkredit-und-policendarlehen-policy-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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