Politik der versteckten Hand (policy of hidden hand)

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Die Zentralbank betreibt Geschäfte, zu denen sie nicht befugt ist. – So verkaufte die britische Zentralbank (Bank of England) vor 1914 gelegentlich Schatzwechsel, in deren Besitz sie durch Kreditgewährung an den Staat gekommen war, meistbietend am offenen Markt (frühe Offenmarktpolitik). Gesetzlich hatte sie dazu keine Berechtigung. Die deutsche Reichsbank betrieb auf demselben Weg Offenmarktpolitik, wiewohl auch hier eine rechtliche Grundlage für solche Geschäfte fehlte. Heute ist angesichts der Transparenz der Entscheidungsprozesse und in Hinblick auf die argwöhnische Überwachung aller zentralbankpolitischen Aktivitäten durch die Öffentlichkeit eine solche Politik einer Zentralbank wohl kaum mehr möglich. – Siehe Angst, perverse, EZB-Sündenfall.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Politik der versteckten Hand (policy of hidden hand)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/politik-der-versteckten-hand-policy-of-hidden-hand/ (Stand: 15.10.2022).

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