Perpetuitäten (dead hand estate)

Auch in: EN FR

In alten Dokumenten zweckgebundenes Stiftungsvermögen (endowment capital), das dem Geschäftsverkehr insofern entzogen blieb, als es weder verkäuflich noch beleihbar war. Wohl aber durfte das Vermögen – in erster Linie Grundstücke, Waldungen, Gewässer, Oberbegriff dazu: Realitäten – zur wirtschaftlichen Nutzung verpachtet werden. – Siehe Amortisation, Benefiziengeld, Fideïkommiss, Soft Money, Stiftungsfonds.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Perpetuitäten (dead hand estate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/perpetuitaten-dead-hand-estate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite