Begriff aus dem Aufsichtsrecht; danach muss es möglich sein festzustellen, ob Geschäftsvorgänge – jetzt reibungslos ablaufen (are functioning properly) und – hinterher als ordnungsgemäss abgelaufen beurteilt werden können. Das erfordert bei einer Bank entsprechende Aufzeichnungen (appropriate documentation: papers or digital storage media that provide applicable information). Hauptsächlicher Zweck der Forderung nach Nachvollziehbarkeit ist es, bei einem Institut Schwachstellen (operative weak points; vulnerabilities) frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. – Siehe Monitoring.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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