Kleidergeld (vesture money; clothing expenses; extra payment for clothing; tax deductions for clothing)

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In volkswirtschaftlichen Lehrbüchern gesagt von einem Zwischentauschgut, das aus Kleidungsstücken und hier wieder im besonderen aus Pelzen besteht, wie früher bei den Ureinwohnern in Nordamerika und Kanada. – In der Statistik gelegentlich gebraucht in Bezug auf die Ausgaben der Privathaushalte für Bekleidungsstücke (einschliesslich Schuhwerk). – Gehaltszulage an Beschäftigte, die berufsmässig eine bestimmte Garderobe (working clothes) tragen, wie Schaffner, Zugbegleiter, Polizisten, Soldaten (hier noch Uniform, Montur und früher auch Montierung genannt), Bäcker, Ärzte, Schwestern (weisse Kleidung [whites]) oder Kaminfeger (black clothes); in dieser Bedeutung früher auch Kluftgeld genannt (Kluft vom hebräischen chalîphốth = Wechselkleider. – Zuschuss zur Leistung der Sozialhilfe in besonderen Fällen, etwa bei Schwangerschaft oder besonderen Krankheiten. – Steuerlich absetzbarer (Pauschal)Betrag für Kleidung bei bestimmten Berufsgruppen wie Fussballer, Schiedsrichter oder Musiker. – Siehe Frackgeld, Stiefelgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kleidergeld (vesture money; clothing expenses; extra payment for clothing; tax deductions for clothing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kleidergeld-vesture-money-clothing-expenses-extra-payment-for-clothing-tax-deductions-for-clothing/ (Stand: 15.10.2022).

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