Allgemein eine Folge von schriftlichen Aussagen, die in einem sinnvollen Zusammenhang stehen und von jedermann gelesen werden können, also nicht verschlüsselt sind. – Die gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Vorschrift, in allen Aussagen auf dem Finanzmarkt sich einer eindeutigen Sprache zu bedienen, die jede Form von Irrtum und Verwechslung ausschliesst. – Siehe Angaben, verschleierte, Börsensprache, Informations-Überladung, Kürteil, Sarbanes-Oxley Act, Stetigkeit, Substance-over-form-Grundsatz, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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