Klartext (cleartext, plaintext; plain English)

Allgemein eine Folge von schriftlichen Aussagen, die in einem sinnvollen Zusammenhang stehen und von jedermann gelesen werden können, also nicht verschlüsselt sind. – Die gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Vorschrift, in allen Aussagen auf dem Finanzmarkt sich einer eindeutigen Sprache zu bedienen, die jede Form von Irrtum und Verwechslung ausschliesst. – Siehe Angaben, verschleierte, Börsensprache, Informations-Überladung, Kürteil, Sarbanes-Oxley Act, Stetigkeit, Substance-over-form-Grundsatz, Verständlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit, Zweckdienlichkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Klartext (cleartext, plaintext; plain English)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/klartext-cleartext-plaintext-plain-english/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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