Kleiderverwahrgeld (fee for safekeeping of garments)

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In älteren Dokumenten eine Zahlung an einen Dienstleister, der in der Regel im Frühjahr die Winterkleidung und im Herbst die Sommerkleidung eines Privathaushalts mottensicher (mothproof)) einlagerte. Zumeist waren dies Unternehmen aus dem Textilreinigungsgewerbe (A: Putzereien; garment care trade, textile cleaning trade), und damit verbunden war meistens auch die Reinigung der zum Verwahr angenommenen Kleidungsstücke. – Bis etwa 1950 wurde Gewebe aus Wolle auch in Deutschland regelmässig von Kleidermotten (cloth moths: any of various moths of the family TINEIDAE, whose larvae [the newly hatched, wingless, often wormlike form of many insects before metamorphosis] feed on wool, hair, fur, and feathers) angegriffen und geschädigt. Erst ab dann gelang es, Textilien durchgängig mit Chemikalien zu tränken, die Motten abhalten und diese zusamt ihrer Brut töten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kleiderverwahrgeld (fee for safekeeping of garments)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kleiderverwahrgeld-fee-for-safekeeping-of-garments/ (Stand: 15.10.2022).

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