Kernkapitalquote (core capital quota)

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Bei einer Bank das harte, bei Verlusten sofort haftende Eigenkapital im Verhältnis zu den Risikopositionen, praktisch den gewährten Darlehn. Wiewohl nach Basel-II nur eine Mindest-Kernkapitalquote von vier Prozent vorgeschrieben war, galten Werte unter sechs Prozent als bedenklich. – Nach Basel-III müssen mindestens 4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva aus hartem Kernkapital bestehen, nämlich offene Rücklagen sowie eingezahltes Stammkapital (common equity) bzw. vergleichbare Kapitalformen bei Nicht-Aktiengesellschaften; hinzu treten noch 1,5 Prozent sonstiges Kernkapital (other tier one) und zusätzlich ein Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent, der ebenfalls aus hartem Kernkapital (core tier one, common equity) bestehen muss. Gesamthaft steigt damit nach Basel-III das mindestens vorzuhaltende harte Kernkapital auf 4,5 + 2,5 = 7 Prozent oder um den Faktor 3,5. Das Mindestkapital gesamthaft steigt von 4 Prozent auf 8,5 Prozent. Unter Einschluss des Ergänzungskapitals (tier two) beträgt die Mindestkapitalquote damit nach Basel-III dann 10,5 Prozent. – Es gilt als der beste Weg, Finanzkrisen zu vermeiden, die Haftung bei den Banken zu belassen. Daher sind alle nationalen und internationalen Bestimmungen zur Erhöhung der Eigenkapitalquote und der Einrichtung entsprechender Puffer zu begrüssen. – Die zwölf grössten deutschen Banken wiesen im Juni 2013 eine durchschnittliche Kernkapitalquote von 15,3 Prozent auf. – Siehe Anlage-Haftung, Basel-III, Kernkapital, Puffer, gegenzyklischer, Risiko, Risikodeckungsmasse, Risikotransformation, bankliche, Zwangswandelanleihe. – Vgl. Geschäftsbericht 2010 der Deutschen Bundesbank, S. 118 (Kernkapitalquote deutscher Institute zum Jahresende 2010), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2010, S. 37 (Kernkapitalquote deutscher Institute 2008 bis 2010), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 125 (durch die in Kraft getretene Kapitaladäquanz-Richtlinie wird die Anerkennungsfähigkeit auch hybrider Kapitalbestandteile als aufsichtliches Kernkapital bestimmt), S. 148 f. (gute Ergebnisse für die Kernkapitalquote beim Stress-Test 2010), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 38 f. (die Aktiva-Produktivität deutscher Institute seit 2002; Übersicht), Geschäftsbericht 2012 der Deutschen Bundesbank, S. 104 (Statistik).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kernkapitalquote (core capital quota)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kernkapitalquote-core-capital-quota/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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