Kernkapital, hartes (core tier one)

Auch in: EN DA EL ES FI FR HU NL PL PT RO SV

Nach Basel-III auf die Rechtsform einer Bank bezogen und umfassend nur ausgegebene Aktien und einbehaltene Gewinne. Alle anderen Kapitalbestandteile, mögen sie auch durchaus verlustabdeckend ausgestaltet sein wie etwa stille Einlagen oder Genusskapital, sind nur noch als sonstiges Kernkapital (other tier one) und dann mit 1,5 Prozent der künftig geltenden Kernkapitalquote von 8,5 Prozent anerkennungsfähig. – Siehe Stress-Test. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 153 (Definition von hartem Kernkapital durch die EBA).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kernkapital, hartes (core tier one)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kernkapital-hartes-core-tier-one/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite