Eine regelmässige – meist jährliche – Umlage aller (katholischen) Kirchen einer Diözese an die Bischofskirche (Kathedrale; cathedral), die in einigen Ländern bis heute eingeführt ist (a moderate contribution payable annually to a diocesan bishop by the various churches subject to his jurisdiction). – In Deutschland war ihr Ertrag in der Regel zur Besoldung der Geistlichen an der Bischofskirche bestimmt. Nur in den Schaltjahren (leap years: Jahre, deren zwei Endziffern durch vier teilbar sind, mit Ausnahme der Jahrhundertdaten) floss das Kathedralgeld dem Bischof zu dessen freier Verwendung unmittelbar zu. – Siehe Ablassgeld, Abtrag, Amtsgeld, Annaten, Anzugsgeld, Beichtgeld, Kirchgeld, Memoriengeld, Messegeld, Obvention, Opfergeld, Palliengeld, Prokurationsgeld, Stolgeld, Vokationsgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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