Stufe, Ebene): Bei der EZB früher eine marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit, für welche die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegte. – In Deutschland konnten so als Sicherheit für die Refinanzierung auch Wechsel bei den Landeszentralbanken eingereicht werden; wiewohl es keinen Rediskontkredit zu bevorzugten Konditionen mehr gibt. Man nannte solche Wechsel auch “Tier-2-Papiere”. Mit Jahresbeginn 2007 wurde ein einheitliches Sicherheiten-Register für den Euro-Währungsraum eingeführt. – Im Mai 2007 beschloss der EZB-Rat, dass vor Ultimo Mai 2007 begebene marktfähige Sicherheiten, welche an nicht regulierten Märkten gehandelt werden – und die derzeit die Anforderungen des Eurosystems bezüglich Sicherheit und Zugänglichkeit, nicht aber hinsichtlich der Transparenz erfüllen – ihre Notenbankfähigkeit bis zum Ultimo Dezember 2009 behalten. Sie sind seit diesem Zeitpunkt jedoch für Kreditgeschäfte des Eurosystems nicht mehr zulässig. Ungedeckte marktfähige Kategorie-2-Sicherheiten, die von Instituten emittiert wurden, waren bereits mit Wirkung vom 1. Juni 2007 nicht mehr notenbankfähig. – Siehe Erstklassenwechsel, Kategorie-1-Sicherheit, Quantitative Easing, Rahmenwerk für die Bonitätsbeurteilungen, Sicherheiten, Sicherheitsverzeichnis, einheitliches, Wechsel. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 55 ff., Jahresbericht 2001 der EZB, S. 78 f.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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